Empfehlungsprogramm — Teilnahmebedingungen
Die Software Zimmerer, Matthias Gattringer e.U. — Produkt BlickFänger Fassung 29. September 2026 Ersetzt die Fassung 27. August 2026.
Diese Bedingungen gelten für das Empfehlungsprogramm von BlickFänger.
1. Wer teilnehmen kann
Teilnehmen kann jeder Kunde mit einer BlickFänger-Lizenz — auch während der 30 kostenlosen Testtage. Jeder Kunde erhält im Kundenkonto einen persönlichen Empfehlungscode.
2. Was Sie bekommen
Für jeden Betrieb, den Sie werben, erhalten Sie drei Freimonate auf Ihre eigenen Lizenzen.
Ein Freimonat entspricht dem Monatspreis Ihres teuersten Bildschirms zum Zeitpunkt, an dem die Empfehlung wirksam wird. Der Betrag wird dann festgehalten und ändert sich danach nicht mehr — auch nicht, wenn Sie später einen Bildschirm abmelden.
Der Rabatt wird auf den nächsten vollen Abrechnungszeitraum angerechnet, der nach seiner Entstehung beginnt. Ein bereits bezahlter Zeitraum wird nicht nachträglich vergünstigt.
3. Was der geworbene Betrieb bekommt
Einen Freimonat auf seine erste Bestellung. Einmalig, nur bei Angabe Ihres Codes bei der Registrierung.
4. Wann der Rabatt beginnt
Mit der ersten erfolgreichen Zahlung des geworbenen Betriebs — nicht mit seiner Registrierung. Eine Anmeldung allein löst keinen Rabatt aus.
5. Mehrere Empfehlungen verlängern, sie erhöhen nicht
Werben Sie mehrere Betriebe, hängen sich die Freimonate hintereinander. Zwei Empfehlungen ergeben sechs Freimonate nacheinander — nicht einen doppelt so hohen Rabatt in einem Monat.
5a. Höchstens drei Empfehlungen im Jahr
Je Kunde werden höchstens drei Empfehlungen in zwölf Monaten vergütet. Werben dürfen Sie so oft Sie möchten; die vierte und jede weitere Empfehlung innerhalb eines Jahres löst aber keine Freimonate mehr aus.
Der Grund ist einfach: Dieses Programm ist für Kunden gedacht, die uns gelegentlich weiterempfehlen. Wer regelmäßig Kunden vermittelt, ist Vertriebspartner — dafür gibt es eine eigene Vereinbarung mit anderen Bedingungen. Sprechen Sie uns an.
6. Obergrenze
Der monatliche Rabatt ist auf den Betrag begrenzt, den der geworbene Betrieb in diesem Monat zahlt. Damit kann der Rabatt nie höher ausfallen als das, was die Empfehlung tatsächlich einbringt.
7. Wenn der geworbene Betrieb kündigt
Endet dessen Lizenz, verfallen die aus dieser Empfehlung noch offenen Rabattmonate. Bereits gewährte Rabatte bleiben bestehen und werden nicht zurückgefordert. Rabattmonate aus anderen Empfehlungen sind nicht betroffen.
8. Keine Auszahlung
Der Vorteil besteht ausschließlich in einem Rabatt auf eigene Lizenzen. Eine Auszahlung in Geld findet nicht statt, auch nicht anteilig, und der Rabatt ist nicht übertragbar.
9. Eigene Empfehlungen zählen nicht
Betriebe, die Ihnen zuzurechnen sind — gleiche Rechnungsadresse, gleiche E-Mail-Adresse oder gleiche UID —, lösen keinen Rabatt aus. Die Bestellung selbst bleibt davon unberührt.
10. Änderungen und Ende des Programms
Wir können das Programm jederzeit ändern oder beenden. Bereits entstandene Rabattmonate bleiben davon unberührt und werden zu den Bedingungen abgerechnet, die bei ihrer Entstehung galten.
11. Kein Rechtsanspruch auf Aufnahme
Auf die Teilnahme besteht kein Anspruch. Bei offensichtlichem Missbrauch — insbesondere Scheinanmeldungen — können Codes gesperrt und offene Rabattmonate gestrichen werden.